Vier Personen, eine davon mit Rollstuhl sind auf einem Holzsteg, welcher über moorige Landschaft führt.

Barrierefreies Wandern

Tirol als Urlaubsregion will sich hinsichtlich Barrierefreiheit weiterentwicklen. Vor allem im Zuge des Antidiskriminierungsgesetzes, das mit Jänner 2016 in Kraft getreten ist, soll in allen Bereichen die Barrierefreiheit durchgesetzt werden. Während sich bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schon einiges verbessert hat, gibt es im Tourismus noch einen massiven Bedarf.

Wanderland Tirol – barrierefrei?!

Barrierefreiheit ist für uns alle von Vorteil. Nicht nur RollstuhlfahrerInnen, auch SeniorInnen, Gehhilfen-BenützerInnen, Familien mit Kinderwägen und Reisende profitieren von barrierefreien Wegen und Zugängen.

Derzeit gibt es in Tirol schon einige barrierefreie Wanderwege, wie z.B. rund ums Piller Moor, am Piburger See oder am Ostufer des Achensees, jedoch gibt es in einigen Gegenden noch viel zu tun! 

Eine Auswahl an barrierefreien Wanderwegen und Ausflugszielen findest du hier.

Die Bergwelt Tirols MITEINANDER erleben?!

Was das Antisikriminierungsgesetz schon seit dem Jahr 2005 gesetzlich verankert hat, ist in Realität erst am Beginn der Umsetzung. 

Die Inklusion – das "Miteinbezogensein" – ist ein Menschenrecht und als solches in der UN-Konvention, die 2008 in Kraft tritt, festgehalten. 

Dabei geht es sowohl um die unmittelbare Diskriminierung, als auch um Vorschriften, Kriterien und Gegebenheiten, die behinderte Menschen besonders benachteiligen oder ausschließen können. 

 

Was tut sich im Erholungsraum Tirol?

Im Tiroler Erholungsraum sprechen wir von rolli-tauglichen Wanderwegen, da die "Barrierefreiheit" laut ÖNORM B1600 in der Natur nicht anwendbar ist. 

Ziel ist es, ein vielfältiges und attraktives Angebot an rollitauglichen Erholungsmöglichkeiten in ganz Tirol zu schaffen. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einem Klassifizierungssystem im Hintergrund, das sowohl planungs- und fördertechnisch als auch nutzerorientiert ein wertvolles Instrumend darstellen wird.

 

Förderung von barrierefreien Wanderwegen

Die Errichtung bzw. Sanierung von barrierefreien Wanderwegen wird vom Fachbereich Landschaftsdienst der Abteilung Waldschutz gefördert, sofern bestimmte Erfordernisse gegeben sind.

Folgende Kriterien sind entscheidend: 

  • durchschnittliche und maximale Längsneigung 
  • Querneigung
  • Wegbreite und Durchgangslichte
  • Bodenbeschaffenheit 
  • Absätze und Rillen/Rinnen
  • Schwierige Fahrbahnabschnitte
  • Absturzsicherungen
  • Sonstige Hindernisse wie Vegetation, Gatter, Schranken

 


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